There is no translation available.
Der Beurteilungspegel entspricht dem arbeitsplatzbezogenen Mittelungspegel während einer Arbeitsschicht von üblicherweise 8 Stunden. Hierbei müssen zusätzlich Spitzenbelastungen (sog. Peaks) berücksichtigt werden. Nach der in Deutschland gültigen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist ein Beurteilungspegel kleiner 80 dB einzuhalten. Bei höheren Pegeln werden besondere Schutzmaßnahmen zur Geräuschminderung notwendig.